Als Zukunft-Finanzierer Wohnträume verwirklichen

Investieren Sie trotz steigender Bauzinsen in Ihr Eigenheim

Mit Bausparen sichern Sie sich jetzt ganz entspannt niedrige 1,44 Prozent effektiven Jahreszins1 für Bau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung in der Zukunft. Durch Bausparen mit Schwäbisch Hall setzen Sie auf mehr Freiraum für Ihre Familie, ein Stück Heimat für Sie ganz persönlich oder den Erhalt Ihrer eigenen vier Wände. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Punkte vor, die Sie im Finanzierungskontext berücksichtigen sollten.

Zukunft-Finanzierer

Eigenkapital: Baustein zur Eigenheimfinanzierung

Warum Eigenkapital die Finanzierung erleichtert

Wer Eigenkapital zur Finanzierung einbringt, erhält Kredite zu niedrigeren Zinsen. Mit mehr Eigenkapital fällt Ihr benötigter Kredit zudem kleiner aus und ist schneller abbezahlt. Nutzen Sie einen Bausparvertrag, um gezielt Eigenkapital für Wohneigentum aufzubauen. Als Faustregel für eine solide Finanzierung gilt: 20 Prozent Eigenkapital, 50 Prozent Kredit und 30 Prozent Bauspardarlehen.

Steigende Bauzinsen: Was tun?

Mit Bausparen langfristig Zinsen sichern

Seit Januar 2022 zeichnet sich eine Wende bei den Bauzinsen ab. Sie steigen stetig. Wie es mit der Zinsentwicklung weitergeht, ist ungewiss. Deshalb ist es sinnvoll, sich die jetzt noch vergleichsweise niedrigen Zinsen für Ihre künftigen Wohnwünsche zu sichern – egal, ob Sie das Bauspardarlehen in fünf oder in zehn Jahren benötigen. Ihre Vorteile im Überblick:

  • Der niedrige Darlehenszins von 1,44 Prozent1 ist über die gesamte Laufzeit gesichert.  
  • Die Summe der Darlehenskosten und die Höhe der monatlichen Rate stehen jetzt schon fest.
  • Das Kapital ist vielseitig wohnwirtschaftlich einsetzbar: Sie können bauen, kaufen, energetisch modernisieren oder anschlussfinanzieren.
  • Das Bauspardarlehen kann jederzeit und kostenlos in beliebiger Höhe zurückgezahlt werden.
Grafik: steigende Bauzinsen

(Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

Bausparförderung fürs Eigenheim

Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen

Nicht nur Zinssicherheit, sondern auch bestimmte Fördermittel erleichtern Ihnen die Finanzierung Ihres Wohneigentums. Der Staat unterstützt dessen Erhalt und Erwerb. Es gibt drei Formen der Bausparförderung.

  • Wohnungsbauprämie2: Zuschuss für eigene Einzahlungen
  • Arbeitnehmer-Sparzulage2: Förderung auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
  • Riester-Förderung3: Zulage für Spar- und Tilgungsleistungen


Nutzen Sie gezielt die staatliche Förderung fürs Bausparen, um schneller und günstiger ins Wohneigentum zu gelangen.

So viel staatliche Förderung kann jährlich drin sein

Prämie Beispiel: alleinstehend, Arbeitnehmer,
keine Kinder
Beispiel: verheiratet,
2 Arbeitnehmer, 2 Kinder
10 % Wohnungsbauprämie2
für eigene Einzahlungen in einen Bausparvertrag
70 EUR 140 EUR
9 % Arbeitnehmersparzulage2
für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen in einen Bausparvertrag
43 EUR4 86 EUR4
Riester-Zulage3
für Einzahlungen/Tilgungsleistungen und/oder die Anlage altersvorsorgewirksamer Leistungen in einen zertifizierten Riester-Vertrag
175 EUR 950 EUR5
Prämien-Chance gesamt 288 EUR 1.176 EUR
  1. Repräsentatives Beispiel nach § 6a Abs. 4 PangV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 Euro; angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro; Netto-Darlehensbetrag von ca. 22.000 Euro; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre u. 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 Euro, davon 1.065 Euro Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 Euro pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand: 1. Juli 2021. Im Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.
  2. Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
  3. Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen.
  4. Beträge gerundet.
  5. Zwei gesonderte zertifizierte Riester-Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: Beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 Euro, jährliche Einzahlungen 2.000 Euro abzgl. gewährter Zulage von 950 Euro. Die 950 Euro enthalten 2 x 175 Euro Grundzulage sowie 2 x 300 Euro Kinderzulage (Berechtigung für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 Euro). Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig.