Bürgerwindpark Saterland

Hier informiert Sie die Raiffeisenbank eG Scharrel als Vermittlerbank über den aktuellen Stand des Bürgerwindparks im Saterländer Ostermoor.

Zeichnungsfrist beginnt am 20.08.2012

Die Zeichnungsfrist für den Bürgerwindpark Saterland beginnt am 20.08.2012 und endet am 30.09.2012.

Zeichnungsberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Saterland und natürliche volljährige Personen, die mindestens seit dem 31.12.2010 Mitglied der Raiffeisenbank eG Scharrel sind.

Prognostiziert werden Ausschüttungen über einen Zeitraum von 20 Jahren in Höhe von 378 % der gezeichneten Einlage, beginnend ab dem Jahr 2013.

Der Verkaufsprospekt ist ab dem 20.08.2012 bei der Raiffeisenbank eG Scharrel erhältlich.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.